1.1 Geltungsbereich
(1) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in schriftlicher Form vereinbart wird, finden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) Anwendung auf alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns, der xplace GmbH, Tuchmacherweg 12, 37079 Göttingen, Deutschland (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter Handelsregisternummer HRB 3649) und unseren Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Vermietung der von uns angebotenen physischen Digital Signage Lösungen (nachfolgend “Hardware”), der mietweisen Überlassung von uns angebotener Software (nachfolgend zusammen “Waren”) sowie der Erbringung der in diesen AGB aufgeführten Serviceleistungen. Die AGB haben auch dann Gültigkeit, wenn bei Anpassungen unserer Angebote, gleich in welcher Form, nicht jeweils gesondert auf sie Bezug genommen wird. Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von §§ 14, 310 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung dieser AGB.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden grundsätzlich keine Anwendung, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich durch uns in schriftlicher Form zugestimmt. Von unseren AGB abweichende Bedingungen werden auch durch eine vorbehaltlose Auftragsannahme und durchführung nicht Vertragsbestandteil.
(3) Für sämtliche Geschäftsbeziehungen im Sinne von Abs. 1 gelten die allgemeinen Bestimmungen aus Abschnitt 1 (“Allgemeine Bestimmungen”) und Abschnitt 3 (“Schlussbestimmungen”). Für die mietweise Überlassung von Software, werkvertragliche Leistungen im Zusammenhang mit der Montage / Installation sowie sonstige Serviceleistungen einschließlich des Vor-OrtServices finden ergänzend die besonderen Bestimmungen aus Abschnitt 2 (“Besondere Bestimmungen”) vorrangig Anwendung.
1.2 Vertragsschluss/ Auftragsannahme
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern und soweit von uns keine ausdrücklichen schriftlichen Zusagen gegeben werden. Verträge kommen grundsätzlich erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch den Versand der Ware bzw. die geschuldete Leistungserbringung zustande.
(2) Aufgrund der stetigen technischen Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Waren und Serviceleistungen behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den im Rahmen unserer Angebote gemachten Angaben vor, sofern diese Änderungen nur unerheblich sind und eine mindestens gleichbleibende Qualität unserer Waren und Serviceleistungen gewährleisten; dies gilt im Besonderen, soweit entsprechende Änderungen dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen.
(3) Wir behalten uns das Recht vor, die eigene Leistungserbringung oder Teile hiervon zur selbstständigen Erledigung auf Drittdienstleister bzw. Erfüllungsgehilfen zu übertragen.
1.3 Lieferung
(1) Durch uns mitgeteilte Lieferfristen und Termine gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn diese ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt worden sind. Andernfalls gelten die mitgeteilten Fristen und Termine lediglich als ungefähre Lieferdaten. Die Lieferfrist beginnt frühestens mit unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Bereitstellung der notwendigen Angaben und Übergabe der erforderlichen Unterlagen durch den Kunden. Im Falle einer verbindlich vereinbarten Lieferfrist gilt die Frist als gewahrt, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt oder dem Kunden gemäß vorheriger Absprache die Versandbereitschaft mitgeteilt wird.
(2) Sämtliche vereinbarten Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern und soweit die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Im Falle der Nicht- oder nur teilweisen Verfügbarkeit werden wir den Kunden unverzüglich informieren. Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Betriebsstörungen, die nicht von uns zu vertreten sind, verlängert sich die jeweils vereinbarte Lieferfrist in einem angemessenen Umfang. Wir werden den Kunden über den Eintritt entsprechender Ereignisse, die erhebliche Verzögerungen der Lieferung zu Folge haben, unverzüglich benachrichtigen. In den Fällen, in denen wir nachweislich eine Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen zu vertreten haben, steht dem Kunden nach Setzung einer Nachfrist von mindestens vier [4] Wochen ein Rücktrittsrecht betreffend sämtlicher Lieferungen zu, die bei Fristablauf noch nicht abgesandt worden sind oder über deren jeweilige Versandbereitschaft der Kunden noch nicht informiert worden ist.
(3) Teillieferungen sind in einem für den Kunden zumutbaren Umfang zulässig, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
1.4 Versand und Gefahrenübergang
(1) Die Lieferungen durch uns erfolgen grundsätzlich ab Werk oder Lager an den durch den Kunden im Rahmen der Beauftragung angegebenen Standort. Die Kosten für Verpackung sowie Versand trägt der Kunde. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, bestimmen wir die Versandart, den Versandweg sowie die mit dem Versand beauftragte Firma nach billigem Ermessen. Für grenzüberschreitenden Warenverkehr stellen wir die Lieferungen lediglich “EXW Göttingen” (Incoterms® 2010) zur Abholung bereit, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, geht die Gefahr bei Abschluss eines Kauf- oder Werklieferungsvertrags zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem die Ware an den Spediteur oder Frachtführer übergeben wird, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder des Lagers. Dies gilt auch für den Fall, dass wir abweichend von Abs. 1 die Versandkosten tragen. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug ist. Wird der Versand der Ware durch Umstände verzögert, die vom Kunden zu vertreten sind, geht die Gefahr auf diesen über, sobald die Ware versandbereit ist. Teillieferungen gelten für den Gefahrübergang als eigenständige Lieferung. Im Falle des Annahmeverzugs hat der Kunde die damit verbundenen Kosten, insbesondere etwaige Rücksende- und Lagerungskosten, zu tragen.
1.5 Preise / Zahlungsbedingungen
(1) Falls nicht anders vereinbart gelten die durch uns mitgeteilten Preise ab Werk oder Lager zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (USt). Rechnungen sind grundsätzlich ohne jeden Abzug sofort fällig. Maßgeblich ist die Gutschrift auf unserem Konto. Ein Skontoabzug ist nur nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung möglich. Auftragsänderungen oder -ergänzungen nach Auftragsbestätigung, insbesondere Änderungen unserer Waren und Serviceleistungen in Konstruktion und Ausführung auf Kundenwunsch, berechtigen uns zu einer Preisanpassung. Etwaige Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Lizenzgebühren insbesondere für Software-Lösungen und Content werden in Ermangelung einer abweichenden Vereinbarung jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Vereinbaren die Parteien einen Servicevertrag über zu erbringende Serviceleistungen, werden diese durch Vorauszahlung einer monatlichen Gebühr durch den Kunden abgegolten, sofern keine abweichenden Bedingungen vereinbart werden. Technikereinsätze im Rahmen eines Vor-OrtServices werden dem Kunden je Einzelfall gesondert in Rechnung gestellt, sofern diese nicht explizit als Leistungspflicht im Servicevertrag vereinbart sind.
(2) Bei Zahlungsverzug werden Rabatte, Skonti und sonstige im Einzelfall vereinbarte Vergünstigungen hinfällig. Wir behalten uns vor, bei Zahlungsverzug Vorauszahlung zu verlangen und/oder ein Zurückbehaltungsrecht bzgl. weiterer Leistung geltend zu machen. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden herabzusetzen und unsere Ansprüche gegen den Kunden zu gefährden, so werden sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf gewährte Zahlungsziele sofort fällig. Derartige Umstände berechtigen uns ferner, noch ausstehende Lieferungen bzw. Leistungen nur gegen Sicherheitsleistungen auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) in Rechnung zu stellen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
(3) Dem Kunden stehen ein Zurückbehaltungsrecht sowie das Recht zur Aufrechnung nur zu, soweit dessen Gegenansprüche gegenüber unserem Zahlungsanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(4) Beträgt die vereinbarte Lieferzeit mehr als vier [4] Monate, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss nachweislich erhebliche Kostensenkungen oder erhöhungen, etwa aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Steigt der Preis um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
1.6 Eigentumsvorbehalt
(1) Sämtliche von uns im Zuge eines Kaufvertragsschlusses gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden entstandener Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum (“Vorbehaltsware”). Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen und eingeräumte Nutzungsrechte an mietweise überlassener Hardware und Software bzw. mietweise überlassenem Content zu widerrufen. In der Geltendmachung des Herausgabeanspruchs liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.
(2) Bis zum Übergang des Eigentums an gekauften Waren ist der Kunde verpflichtet, diese pfleglich zu behandeln und unentgeltlich zu verwahren. Der Kunde ist ferner verpflichtet, die Waren auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
1.7 Mangelrüge, Gewährleistung und Haftung
(1) Die kaufrechtliche Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich ein [1] Jahr und beginnt mit dem Tag der Übergabe. Wird im Rahmen einer durch uns freiwillig eingeräumten Garantie nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen Neubeginn der Gewährleistungsfrist aus. Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Übergabe auf Mängel, Beschaffenheit und ggf. zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind uns gegenüber innerhalb von zehn [10] Kalendertagen ab Übergabe schriftlich zu rügen; andernfalls gilt die erhaltene Ware als genehmigt. Offenbart sich später ein nicht offensichtlicher Mangel, ist der Kunde berechtigt, den Mangel uns gegenüber innerhalb von zehn [10] Kalendertagen ab Entdeckung schriftlich zu rügen; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. § 377 Handelsgesetzbuch (HGB) bleibt jeweils unberührt. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zu dem Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, nach unserer Wahl an uns zurückzusenden oder zur Besichtigung bereitzuhalten. Für Umfang und Gegenstand der Lieferung ist einzig der Lieferschein maßgebend. Entspricht die tatsächliche Lieferung gemäß Lieferschein nicht dem zuvor durch den Kunden akzeptierten Angebot, so gilt die gelieferte Ware als durch den Kunden genehmigt, wenn er die diese vorbehaltlos entgegennimmt und nicht innerhalb o. g. Frist schriftlich widerspricht.
(2) Bei berechtigter Mangelrüge entscheiden wir in billigem Ermessen über eine Nachbesserung der mangelhaften Ware oder einer Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Die für die Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen tragen wir, soweit dies nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist (§ 439 Abs. 3 BGB). Der Kunde ist verpflichtet, uns eine angemessene Frist für die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) einzuräumen. Ist die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen, so ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung zu verlangen.
(3) Die Gewährleistung ist für solche Schäden ausgeschlossen, die nicht auf unsere Leistung zurückzuführen sind, etwa infolge normaler Abnutzung oder durch den Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen verrichtete mangelhafte Installations- und Montagearbeiten, fehlerhafte Inbetriebnahme, fehlerhafte und/oder nachlässige Behandlung oder Wartung sowie unsachgemäße Beanspruchung.
(4) Wir haften unbeschränkt im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Rahmen schriftlich übernommener Garantien und der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Darüber hinaus haften wir bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Die Haftung ist jeweils beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Unbeschadet der vorgenannten Fälle ist unsere Haftung – insbesondere auf Schadenersatz neben oder statt der Leistung, aus unerlaubter Handlung, auf Ersatz eines sonstigen unmittelbaren oder mittelbaren Schadens einschließlich Begleit- oder Folgeschäden sowie auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen – ausgeschlossen. Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten sowie beim Einsatz von Erfüllungsgehilfen.
(5) Nimmt der Kunde die gelieferte Ware nicht in Empfang, obwohl er dazu verpflichtet wäre, oder nehmen wir auf Wunsch des Kunden die Ware freiwillig zurück (“Kulanzrücknahme”), so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, anstelle einer konkreten Schadensberechnung einen pauschalisierten Schadensersatz in Höhe von 20 % des ursprünglich geschuldeten Gesamtpreises gemäß der Auftragsbestätigung zu verlangen. Entsprechendes gilt, wenn wir Waren in Ausübung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt (Ziff. 6) zurücknehmen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen. Uns bleibt es dagegen vorbehalten, einen nachweislich höheren Schaden zu verlangen. Versandkosten im Rahmen der Rücknahme trägt der Kunde.
(6) Soweit dem Kunden von uns eine Garantie eingeräumt wurde, erlöschen sämtliche Garantieansprüche in Bezug auf die überlassene Ware, wenn an dieser ohne unsere Genehmigung durch den Kunden oder einen Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben entsprechend den Bedingungen dieser AGB unberührt.
1.8 Immaterialgüterrechte/ Geistiges Eigentum
(1) Sämtliche Immaterialgüterrechte (insbesondere Urheber-, Marken-, Design- und sonstige Schutzrechte) an der gelieferten Ware einschließlich einzelner Komponenten und Ersatzteile, der Software einschließlich des Sourcecodes und dessen Bestandteile, dem Content, den Arbeitsergebnissen und sonstigen Bestandteilen unserer Leistungen liegen bei uns oder Dritten. Ebenso bleiben die von uns gefertigten Entwürfe, Muster, Zeichnungen etc. unser geistiges Eigentum.
(2) Etwaige Rechte des Kunden an den von ihm zur Verfügung gestellten Fremdcontent und Technologien bleiben unberührt. Der Kunde stellt uns von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung kundenseitig bereitgestellter oder kundenseitig vorgegebener Technologien (z.B. Software, Hardware-Komponenten) und/oder bereitgestellten Fremdcontent beruhen und ggf. auf Weisung oder Verlangen des Kunden in unsere Waren, Software oder Serviceleistungen installiert bzw. integriert wurden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
(3) Soweit nichts Abweichendes geregelt ist, stehen uns sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte oder sonstige Rechte an den im Rahmen der Geschäftsbeziehung von uns erzielten Leistungs- und Arbeitsergebnissen gleich welcher Art (einschließlich des Rechts zur Anmeldung als Patent, Geschmacksmuster oder Marke) ausschließlich zu. Wir übertragen jedoch dem Kunden in der Folge für die Dauer der Geschäftsbeziehung ein widerrufliches, einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an dem jeweiligen Leistungs- oder Arbeitsergebnis. Die Übertragung erfolgt entgeltfrei, da diese durch Zahlung der in der Auftragsbestätigung bezifferten Preise durch den Kunden abgegolten ist.
1.9 Freistellung
(1) Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der von uns zur Verfügung gestellten Waren einschließlich der überlassenen Software beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit einer entsprechenden Verwendung verbunden ist. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
(2) Auf Inhalte, die der Kunde selbst in die von uns bereitgestellten Systeme einpflegt und ggf. über diese ausstrahlt, haben wir keinen Einfluss. Der Kunde trägt daher insbesondere die volle Verantwortung für deren rechtliche Zulässigkeit. Zur Ausstrahlung diverser Inhalte, etwa eines Pay-TV-Angebots, bedarf es eines separaten Vertragsabschlusses mit dem jeweiligen Drittanbieter. Soweit vertraglich vereinbart erbringen wir Serviceleistungen für die von uns bereitgestellten Waren, nicht jedoch für die zwischen dem Drittanbieter und dem Kunden vereinbarten Leistungen. Der Kunde stellt uns bereits jetzt von jeglichen Ansprüchen – insbesondere aus Verletzungen des Urheber- oder Wettbewerbsrechts – frei, die durch einen Dritten aufgrund einer widerrechtlichen Nutzung der durch uns breitgestellten Waren durch den Kunden gegenüber uns geltend macht werden. Das umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.